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   BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B   

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https://dejure.org/2005,30868
BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B (https://dejure.org/2005,30868)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B (https://dejure.org/2005,30868)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - B 7a AL 134/05 B (https://dejure.org/2005,30868)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B
    Zwar hat das BSG hierzu in ständiger Rechtsprechung betont, dass der mündlichen Verhandlung eine hohe Gewährleistungsfunktion im Hinblick auf das rechtliche Gehör zukommt (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).
  • BSG, 22.04.2010 - B 11 AL 22/09 BH

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit - außer

    Anhaltspunkte dafür, dass es dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht möglich gewesen wäre, die Terminkollision durch eine Arbeitsaufteilung innerhalb des Rechtssekretariats der IG Metall zu kompensieren, bestehen nicht (vgl BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - B 7a AL 134/05 B).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

    Solche erheblichen Gründe in der Person des Anwalts sind zB seine Verhinderung durch Urlaub oder Krankheit, wenn eine Vertretung unmöglich oder unzumutbar ist, oder eine nicht auflösbare Überschneidung mit einem anderen, zumindest gleichrangigen Gerichtstermin (vgl BSG Beschluss vom 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Unter diesen Umständen hätte der Kläger zur schlüssigen Darlegung einer Gehörsverletzung im Einzelnen vortragen müssen, weshalb kein anderes Mitglied der Kanzlei in der Lage war, den Termin vor dem LSG wahrzunehmen (BSG Beschluss vom 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B - Juris RdNr 8; s auch BFH Beschluss vom 8.1.2010 - V B 99/09 - BFH/NV 2010, 911 - Juris RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 17.3.2014 - B 13 R 315/13 B - Juris RdNr 12 ff) .
  • OLG Brandenburg, 13.12.2018 - 13 WF 221/18

    Richterablehnung - regelmäßig keine Besorgnis einer Befangenheit bei Verweigerung

    Die Terminskollision eines sozietätsangehörigen Verfahrensbevollmächtigten begründet ohne Darlegung einer Verhinderung aller Anwälte der Sozietät keinen offensichtlich vorliegenden Grund für eine Terminsverlegung (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - B 7a AL 134/05 B -, Rn. 8, juris).

    Die Terminskollision des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin begründete mangels Darlegung einer Verhinderung aller Anwälte der Sozietät keinen offensichtlich vorliegenden Grund (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - B 7a AL 134/05 B -, Rn. 8, juris).

  • BSG, 01.07.2020 - B 10 ÜG 2/20 B

    Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl §§ 62, 128 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) aufgrund der Ablehnung des Terminverlegungsantrags scheidet gleichfalls aus (vgl BSG Beschluss vom 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B - juris RdNr 8 mwN) .
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